AGB
Ausstellungsbedingungen
1. Vertragsabschluß
Die Bestellung eines Standes erfolgt durch Einsenden des ausgefüllten
Anmeldefomulares. Mit der Anmeldebestätigung durch die 11 Prozent
kommt der Mietvertrag zwischen Aussteller und der 11 Prozent zustande.
2. Zuweisung der Ausstellungsflächen
Die 11 Prozent unterbreitet dem Anmelder einen schriftlichen Plazierungsvorschlag
(Standangebot). Die 11 Prozent wird versuchen, die Standplazierungswünsche
des Anmelders zu berücksichtigen. Die Standzuteilung richtet sich
nach der von der 11 Prozent nach freiem Ermessen vorzunehmenden Branchengliederung.
Die Belegung der übrigen Stände kann sich bis zum Beginn der
Messe noch ändern. Die 11 Prozent behält sich vor, die Größe
der Ausstellungsfläche zu ändern, Ein- und Ausgänge der
Messehallen zu verlegen oder zu schließen und sonstige bauliche
Veränderungen vorzunehmen.
3. Standbau und Standgestaltung
Standbau, Standgestaltung und Standsicherheit obliegen dem Aussteller
und haben nach den allgemeinen Vorschriften und Technischen Richtlinien
der Messe - Gesellschaft zu erfolgen.
a. Aufbau
Die gemietete Standfläche wird von der 11 Prozent auf dem Hallenboden
eingemessen und an den Ecken markiert. Ist mit dem Aufbau des Standes
am Tage vor der Eröffnung bis 12 Uhr nicht begonnen worden, so
kann die 11 Prozent über den Stand anderweitig verfügen. Vom
Aussteller sind alle dadurch entstandenen Kosten zu tragen.
b. Betrieb des Standes
Präsentationen auf Messeständen müssen so durchgeführt
werden, daß visuelle und akustische Belästigungen der benachbarten
Stände oder Behinderungen auf den Gangflächen nicht entstehen.
Die Stände müssen während der Öffnungszeiten mit
Personal besetzt sein.
c. Abbau
Kein Stand darf vor Beendigung des Messe ganz oder teilweise geräumt
werden. Zuwiderhandelnde Aussteller müssen eine Vertragsstrafe
in Höhe der halben Standmiete bezahlen.
4. Mitaussteller und zusätzlich vertretene Firmen
Mitaussteller ist, wer am Stand eines Ausstellers ( Hauptmieter ) mit
eigenem Personal und mit eigenem Angebot auftritt. Zusätzlich vertretene
Firmen sind solche Firmen, deren Ausstellungsgut ausgestellt wird, ohne
selbst Aussteller zu sein. Die Zulassung von Mitausstellern und zusätzlich
vertretenen Firmen ist grundsätzlich gebührenpflichtig. Der
Aussteller haftet für seine Mitaussteller und zusätzlichen
Firmen als Gesamtschuldner.
Wollen Firmen gemeinsam einen Messestand mieten, sind sie verpflichtet,
einen gemeinschaftlich Beauftragten in ihrer Anmeldung zu benennen.
Für Hauptaussteller, Mitaussteller und zusätzlich vertretene
Firmen wird eine Anmeldegebühr von EUR 500,- erhoben. Diese Gebühr
beinhaltet den Grundeintrag im alphabetischen Ausstellerverzeichnis
des Messekataloges.
5. Zuschläge zum Grundmietpreis
a. Werbepauschale EUR 50,- / m²
Der Aussteller erhält für diese Pauschale Gratis - Gästekarten
für seine Besucherwerbung, das Messelogo für seine Anzeigenwerbung
und Gratis-Ausstellerausweise.
b. Müllpauschale EUR 10, - / m²:
Diese Pauschale wird für die allgemeine Hallenbeleuchtung, die
Klimaregulierung und die Hallenbewachung erhoben. Außerdem werden
den Ausstellern für diese Pauschale während der Auf- und Abbauzeit
Müllcontainer für den Restmüll zur Verfügung gestellt.
Die Müllpauschale entfällt bei Buchung eines Fertigstandsystemes.
6. Zahlungsbedingungen
a. Fälligkeit
Die Rechnungsbeträge sind pünktlich sowie vor Beginn der Messe
zu bezahlen, und zwar innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum. Die
Rechnung über die Standmiete erhält der Aussteller mit der
Anmeldebestätigung.
Die Rechnungen über sämtliche technischen Nebenkosten wie
Strom, Wasser, Telefon, ect. und Werbebestellungen wie Firmenvorträge,
Katalogeintragungen ect. sind vom Aussteller vor Messebeginn zu zahlen.
b. Zahlungsverzug
Von Fälligkeit an werden 9% Verzugszinsen berechnet.
Mahngebühr: € 10,00
c. Pfandrecht
Für alle nicht erfüllten Verpflichtungen und den daraus entstehenden
Kosten steht der 11 Prozent an den Messegegenständen das Vermieter
- Pfandrecht zu.
7. Rücktritt
Eine Aufhebung des Mietvertrages ist nur mit schriftlicher Zustimmung
der 11 Prozent möglich. Wird nach verbindlicher Anmeldung oder
nach erfolgtem Vertragsabschluß ausnahmsweise von der 11 Prozent
ein vollständiger oder teilweiser Rücktritt zugestanden, so
hat der Aussteller die von ihm gebuchte Standmiete zu entrichten.
8. Bewachung, Haftung und Versicherung
Für die Beaufsichtigung und Bewachung des Standes ist der Aussteller
selbst verantwortlich. Dies gilt auch für die Auf- und Abbauzeiten.
Die 11 Prozent übernimmt keine Haftung für Schäden an
Messegegenständen und an der Standausrüstung.
Es wird den Ausstellern dringend nahegelegt, ihre Messegegenstände
und ihre Haftpflicht auf eigene Kosten zu versichern.
9. Hausordnung
Die Messeleitung übt das Hausrecht im Messegelände aus.
10. Ausstelleransprüche, Änderungen
Alle Ansprüche des Ausstellers gegen die 11 Prozent sind schriftlich
geltend zu machen. Ansprüche, die nicht spätestens 2 Wochen
nach Schluß der Messe schriftlich geltend gemacht werden, sind
verwirkt.
Änderungen, die von den Ausstellungsbedingungen abweichen, bedürfen
der Schriftform.
11. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Es gilt ausschließlich deutsches Recht und der deutsche Text.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Erding.
Sponsoring-/ Werbebedingungen
1. Vertragsabschluß
Die Bestellung der Werbemaßnahme erfolgt durch Einsenden des ausgefüllten
Werbefomulars. Mit der Bestätigung durch die 11 Prozent kommt der
Mietvertrag zwischen dem Partner und der 11 Prozent zustande.
2. Zuweisung der Werbeflächen
Die 11 Prozent unterbreitet dem Anmelder einen schriftlichen Plazierungsvorschlag.
Die 11 Prozent wird versuchen, die Platzierungswünsche des Kunden
zu berücksichtigen.
3. Werbemittel
die Anlieferung muß am Vortag (21.01.2009) erfolgen. Nur so ist
sichergestellt das ein reibungsloser Aufbau erfolgen kann.
a. Aufbau
Anbringung der Werbung muß durch Fachpersonal erfolgen. Zusatzkosten
hierfür sind vom Kunden zu bezahlen.
b. Sicherheit
der Kunde versichert das er nur zugelassene Materialen (Feuerfest, ...)
für seine Werbung nutzt. Genaue Richtlinen sind bei 11 Prozent
zu erfragen.
c. Abbau
Kein Werbemittel darf vor Ende der Ausstellung am 22.01.2009 abgebaut
werden.
4. Sponsoring
Es steht ein Platin Sponsoringpakte pro Veranstaltungtag zur Verfügung.
Die Platzierung des Vortragsslots erfolgt in Absprache mit 11 Prozent.
Ebenfalls ist das Thema und die Präsentation vorab von 11 Prozent
zu bestätigen.
5. Zahlungsbedingungen
a. Fälligkeit
Die Rechnungsbeträge sind pünktlich sowie vor Beginn der Messe
zu bezahlen, und zwar innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum. Die
Rechnung über die Werbemassnahme erhält der Aussteller mit
der Anmeldebestätigung.
b. Zahlungsverzug
Von Fälligkeit an werden 9% Verzugszinsen berechnet.
Mahngebühr: € 10,00
c. Pfandrecht
Für alle nicht erfüllten Verpflichtungen und den daraus entstehenden
Kosten steht der 11 Prozent an den Messegegenständen das Vermieter
- Pfandrecht zu.
6. Rücktritt
Eine Aufhebung des Werbevertrags ist nur mit schriftlicher Zustimmung
der 11 Prozent möglich. Wird nach verbindlicher Anmeldung oder
nach erfolgtem Vertragsabschluß ausnahmsweise von der 11 Prozent
ein vollständiger oder teilweiser Rücktritt zugestanden, so
hat der Aussteller die von ihm gebuchten Werbekosten zu entrichten.
7. Bewachung, Haftung und Versicherung
Für die Beaufsichtigung und Bewachung der Werbemittel ist der Kunde
selbst verantwortlich. Dies gilt auch für die Auf- und Abbauzeiten.
Die 11 Prozent übernimmt keine Haftung für Schäden an
Messegegenständen und an der Standausrüstung. Es wird den
Kunden dringend nahegelegt, ihre Messegegenstände und ihre Haftpflicht
auf eigene Kosten zu versichern.
8. Hausordnung
Die Messeleitung übt das Hausrecht im Messegelände aus.
9. Ausstelleransprüche, Änderungen
Alle Ansprüche des Ausstellers gegen die 11 Prozent sind schriftlich
geltend zu machen. Ansprüche, die nicht spätestens 2 Wochen
nach Schluß der Messe schriftlich geltend gemacht werden, sind
verwirkt.
Änderungen, die von den Ausstellungsbedingungen abweichen, bedürfen
der Schriftform.
10. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Es gilt ausschließlich deutsches Recht und der deutsche Text.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Erding.
Teilnahmebedingungen
Presse:
Akkreditierung von Journalisten ist auf den Veranstaltungen der 11 Prozent
Communication nur nach vorheriger Absprache möglich. Es werden
maximal zehn freie Presseplätze zur Verfügung gestellt.
Anmeldebedingungen:
Die Teilnahmegebühr umfasst die Kongressunterlagen und Verpflegung.
Der
Veranstalter 11 Prozent Communication behält sich Programmänderungen
vor. Die Nennung eines anderen Teilnehmers statt des bereits angemeldeten
ist jederzeit möglich. Diese Änderung teilen Sie uns bitte
schriftlich mit.
Zahlung:
Sie erhalten mit der Reservierungsbestätigung eine Rechnung. Diese
muss vor Veranstaltungsbeginn beglichen werden.
Stornierung, Rücktritt:
Bei schriftlichem Rücktritt 6 Wochen vor Veranstaltung erfolgt
die Erstattung der Kongressgebühr in voller Höhe, abzüglich
einer Bearbeitungsgebühr von EUR 50,00. Bei späterem Rücktritt
oder Nichtteilnahme werden die Kongressgebühren nicht erstattet.






